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Anhörung zum Entwurf eines ausführenden Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Die Staatskanzlei prüft gegenwärtig ein ausführendes Landesgesetz zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Die Unterzeichnung des Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages haben die Ministerpräsidenten der Länder in Aussicht genommen. Die Regelungen des Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages sind mithin noch nicht in Kraft. Voraussetzung dafür ist die Unterzeichnung des Staatsvertrages und die anschließende Ratifikation des Staatsvertrages durch die vertragsschließenden Länder. Bezogen auf Sachsen-Anhalt bedarf es neben der Unterzeichnung des Staatsvertrages noch eines Zustimmungsgesetzes zum Staatsvertrag.  

Mit Artikel 1 des Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages soll eine Änderung des ZDF-Staatsvertrages vorgenommen werden. Mit Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe a) Doppelbuchstabe qq) des Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages wird § 21 des geltenden ZDF-Staatsvertrages geändert werden, indem u. a. für die künftige Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates 16 Vertreter aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, die jeweils einem der 16 Bundesländer zugeordnet werden, Mitglieder des ZDF-Fernsehrates sein sollen. Sachsen-Anhalt wird danach der Bereich "Heimat und Brauchtum" zugeordnet. Die näheren Einzelheiten zur Entsendung der Vertreter sind durch jeweiliges Landesgesetz zu regeln. Es ist beabsichtigt, in Sachsen-Anhalt von dieser im Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehenen Ermächtigung Gebrauch zu machen. Auch wenn der Siebzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag noch nicht wirksam ist, sollen bereits jetzt die nötigen Vorbereitungen für eine gesetzliche Regelung eingeleitet werden. Zur Vorbereitung einer Gesetzesinitiative ist daher der Entwurf eines entsprechenden Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erarbeitet worden, mit dem die näheren Einzelheiten zur Entsendung eines Vertreters aus dem Bereich "Heimat und Brauchtum" in den ZDF-Fernsehrat geregelt werden sollen und über deren Einbringung als Gesetzentwurf in den Landtag von Sachsen-Anhalt nach einer hiermit eröffneten Anhörung der betroffenen Kreise zu entscheiden sein wird.

Den Entwurf eines ausführenden Landesgesetzes zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag finden Sie hier. Für die potentiell von dem Gesetzentwurf betroffenen Kreise, die im Bereich "Heimat und Brauchtum" wirken, besteht hiermit die Gelegenheit, bis zum 21. Mai 2015 schriftlich zu diesem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Ihre schriftliche Stellungnahme zu dem Entwurf eines ausführenden Landesgesetzes zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag senden Sie bitte in Papierform an:


Staatskanzlei Sachsen-Anhalt
Hegelstraße 42
Referat Medienrecht und Medienpolitik
39104 Sachsen-Anhalt

Hinweis zum weiteren Verfahren:
Es ist beabsichtigt, die zu dem Gesetzentwurf eingehenden Stellungnahmen ebenfalls auf der Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt zu veröffentlichen.  Bitte teilen Sie daher zusammen mit Ihrer Stellungnahme ebenfalls schriftlich mit, ob Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme im Internet einverstanden sind.